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   VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20   

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VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20 (https://dejure.org/2020,32301)
VG Berlin, Entscheidung vom 25.05.2020 - 35 L 196.20 (https://dejure.org/2020,32301)
VG Berlin, Entscheidung vom 25. Mai 2020 - 35 L 196.20 (https://dejure.org/2020,32301)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20
    Nach diesem Grundsatz ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gehalten, die Chancengleichheit von Prüflingen untereinander soweit wie möglich zu gewährleisten und Prüflinge nicht durch differenzierende Bestimmungen bis an die Grenze evidenter Unsachlichkeit verschieden zu behandeln und durch eine solche Ungleichbehandlung die Berufschancen eines Teils der zu prüfenden Berufsbewerber zu verschlechtern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 11/73 -, juris Rn. 36; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 49 ff.).
  • BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82

    Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens

    Auszug aus VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20
    Das Bundesverfassungsgericht entwickelte diesen Grundsatz am Maßstab der Berufsfreiheit gemäß Art. 12 Abs. 1 des Grundgesetzes - GG - (BVerfG, Beschluss vom 14. März 1989 - 1 BvR 1033/82 -, juris).
  • BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73

    Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes

    Auszug aus VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20
    Nach diesem Grundsatz ist der Gesetz- bzw. Verordnungsgeber gehalten, die Chancengleichheit von Prüflingen untereinander soweit wie möglich zu gewährleisten und Prüflinge nicht durch differenzierende Bestimmungen bis an die Grenze evidenter Unsachlichkeit verschieden zu behandeln und durch eine solche Ungleichbehandlung die Berufschancen eines Teils der zu prüfenden Berufsbewerber zu verschlechtern (vgl. BVerfG, Beschluss vom 25. Juni 1974 - 1 BvL 11/73 -, juris Rn. 36; BVerfG, Beschluss vom 17. April 1991 - 1 BvR 419/81 -, juris Rn. 49 ff.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.09.2018 - 3 S 44.18

    Anforderungen an ein standardisiertes Aufnahmegespräch

    Auszug aus VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20
    Nichts anderes ergibt sich aus den von den Antragstellern angeführten Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. September 2018 (OVG 3 S 44.18) und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2019 (VG 14 L 208.19) sowie vom 31. Juli 2019 (VG 14 L 201.19).
  • VG Berlin, 31.07.2019 - 14 L 201.19

    Vorläufige Aufnahme in die Profilklasse Kunst der Jahrgangsstufe 7 der

    Auszug aus VG Berlin, 25.05.2020 - 35 L 196.20
    Nichts anderes ergibt sich aus den von den Antragstellern angeführten Beschlüssen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 21. September 2018 (OVG 3 S 44.18) und des Verwaltungsgerichts Berlin vom 18. Juli 2019 (VG 14 L 208.19) sowie vom 31. Juli 2019 (VG 14 L 201.19).
  • VG Berlin, 12.06.2020 - 35 L 135.20
    Es ist auch nicht erkennbar, dass der Antragsgegner rechtlich verpflichtet wäre, für den in Rede stehenden Sprachtest an der SISB eine reguläre Wiederholungsmöglichkeit zu schaffen (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 - und 25. Mai - VG 35 L 155/20 - sowie - VG 35 L 196/20 -), die es im Übrigen bei der standardisierten Sprachstandsfeststellung nach § 55 SchulG ebenfalls nicht gibt.

    Die Grundschule vermittelt Grundlagen und bereitet auf die weiterführenden Schulen vor (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).

    Einen Anspruch auf die Teilnahme an zweisprachigem Schulunterricht gewähren die als Abwehrrecht konzipierten Grundrechte nicht (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).

    Eine solche Aufteilung des Testteams während der Durchführung des Tests und gleichwohl gemeinsame Bewertung durch beide Testerinnen ist angesichts des überschaubaren Schwierigkeitsgrades der Sprachstandserhebung ohne Weiteres möglich und nicht zu beanstanden (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai 2020 - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 - zum ähnlich konzipierten Test "Spiel mit mir!").

  • VG Berlin, 04.06.2020 - 35 L 141.20
    Hierzu ist der Antragsgegner rechtlich nicht verpflichtet (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 13. August 2018 - VG 9 L 412.18 - und 25. Mai - VG 35 L 155/20 - sowie - VG 35 L 196/20 -).
  • VG Berlin, 13.07.2020 - 35 L 217.20
    Die Grundschule vermittelt Grundlagen und bereitet auf die weiterführenden Schulen vor (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 -).
  • VG Berlin, 29.06.2020 - 35 L 154.20

    Grundschule am A...platz, Aufnahme in den Jahrgang 2020/2021

    Die Grundschule vermittelt Grundlagen und bereitet auf die weiterführenden Schulen vor (vgl. VG Berlin, Beschlüsse vom 25. Mai 2020 - VG 35 L 155/20 - und - VG 35 L 196/20 - und 10. Juni 2020 - VG 35 L 140/20 -).
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